Die Ruppichterother Gemeindeverwaltung will den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 1555 Prozent erhöhen und damit verdreifachen. So steht es im aktuellen Haushaltsentwurf für dieses Jahr. Bei den Ratsfraktionen stößt das auf Kritik. Was passiert, wenn der Rat dem Haushalt nicht zustimmt? Foto: Ruppichteroth-Ort aus der Luft. [Daniel Prior]
Die Ratsfraktionen wurden von der Nachricht, die Bürgermeister Mario Loskill jüngst verkündete, kalt erwischt: Einstimmig berichten sie, dass niemand geahnt hatte, dass die Grundsteuer B derart stark erhöht wird. Bislang lag der Hebesatz der Grundsteuer B in Ruppichteroth bei 570 Prozent. Eigentlich sollte sie, entsprechend den 2013 vereinbarten 15-Prozent-Schritten, im Jahr 2023 auf 585 Prozent steigen. Doch schon im Haushalt 2021/2022 zeigte sich, dass dieser Ausgleich nicht mehr ausreichen würde. Daher ging der Rat zu diesem Zeitpunkt von 745 Prozent für das Haushaltsjahr 2023 nebst Folgejahren aus.
Was ist die Grundsteuer B?
Die Grundsteuer B bezeichnet eine Gemeindesteuer, zu deren Zahlung jeder Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet ist. Dank der Selbstverwaltungsgarantie kann jede Gemeinde den Hebesatz der Grundsteuer frei bestimmen, der dann mit einem Einheitswert und einer Grundsteuermesszahl multipliziert wird. Die Abgabe ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, mit denen sie ihre Ausgaben deckt. Auch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A, letztere wird für land- und forstwirtschafliche Betriebe erhoben, sind Einnahmequellen. Allerdings sind sie deutlich sensibler: Ist die Gewerbesteuer zu hoch, wandern Gewerbetreibende in günstigere Kommunen ab.
Was bedeutet die Erhöhung konkret?
Die Erhöhung hat damit eine direkte Auswirkung auf die Bürger. Mit dem nun vorgesehenen Hebesatz verdreifacht sich die Abgabe. Konkret bedeutet das: Ein durchschnittliches Ruppichterother Einfamilienhaus, für das bislang 400 Euro im Jahr gezahlt wurde, sind künftig 1200 Euro fällig. Je größer Grundstück und Haus sind, desto höher fällt auch die Steuer aus. Betroffen sind aber nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter. Denn der Vermieter kann die Grundsteuer auf die Wohnparteien umlegen. Auch wenn viele Kommunen die Grundsteuer B erhöhen, ist der Ruppichterother Sprung extrem. Sollten die 1555 Prozent kommen, dürfte die kleinste Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis bundesweiter Spitzenreiter sein. In Much soll der Hebesatz 2023 bei 670 Prozent liegen. In Windeck ist er aktuell bei 715 Prozent, in Bonn bei 680 Prozent.
Wie begründet die Gemeindeverwaltung die Erhöhung?
Laut Kämmerer Klaus Müller liegt der Ursprung des Problems schon Jahre zurück. „Die Gemeinde Ruppichteroth musste sich im Jahr 2013 aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation in einem sogenannten Haushaltssicherungskonzept zu einem Haushaltsausgleich innerhalb von maximal zehn Jahren verpflichten“, sagt er. Haushaltsausgleich bedeute, dass die Einnahmen die Ausgaben erreichen oder übersteigen. Mit den 1555 Prozent liegt Ruppichteroth für das Jahr 2023 wenige Hundert Euro im Plus.
Die Gemeinde hatte beschlossen, insbesondere die Grundsteuer B in gleichmäßigen Schritten jährlich um 15 Prozentpunkte in Form des Hebesatzes von 435 Prozent im Jahr 2013 auf angedachte 585 Prozent im Jahr 2023 zu erhöhen.
Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die daraus resultierende gesamtwirtschaftliche Situation habe nunmehr zu wesentlich stärkeren Belastungen geführt, als seinerzeit geplant waren. In Zusammenhang mit dem verpflichtenden Haushaltsausgleich im Jahr 2023 müsse die Gemeinde dennoch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. „Von dieser Verpflichtung gibt es trotz aller bisher geführten Gespräche mit den übergeordneten Behörden für die Gemeinde keine Ausnahme“, erklärt Müller. Damit die Gemeinde handlungsfähig bleiben könne, um ihre fast ausnahmslos verpflichtenden Aufgaben erfüllen zu können, sind für die kommenden Jahre folgende Hebesätze vorgesehen:
Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Grundsteuer A | 450 Prozent | 450 Prozent |
Grundsteuer B | 1555 Prozent | 1085 Prozent |
Gewerbesteuer | 550 Prozent | 550 Prozent |
Haushaltsjahr | 2025 | 2026 |
---|---|---|
Grundsteuer A | 450 Prozent | 450 Prozent |
Grundsteuer B | 1285 Prozent | 1225 Prozent |
Gewerbesteuer | 550 Prozent | 550 Prozent |
Wie reagiert der Gemeinderat?
Auch wenn die meisten Ratsfraktionen den Haushaltsentwurf noch detailliert beraten müssen, zeigt sich schon eine deutliche Tendenz. Christoph Schmidt, stellvertretender Fraktionschef der CDU, sagt: „Wir sind überrascht.“ Die Verdreifachung des Hebesatzes will man verhindern. Konkrete Ansätze dafür könne man aber erst nennen, wenn die Fraktion den gesamten Haushalt „intensiv durchgearbeitet“ habe. „Man muss der Ausarbeitung des Haushalts Respekt zollen. Nach unserer Haushaltsklausur am 22. April können wir ein genaues Stimmungsbild abgeben.“ Die CDU hat im Rat eine absolute Mehrheit und kann somit den Entwurf im Alleingang kippen oder bestätigen.
SPD-Fraktionschef Dirk Düster und seine Genossen sind „geschockt über die Höhe.“ Man sei auf eine Erhöhung gefasst gewesen, aber nicht auf eine so massive. Weil man dem Bürger das nicht zumuten könne, tendiere man dazu, den Haushalt abzulehnen. „Allerdings unter Vorbehalt, denn wir haben noch nicht alle Fakten, auch was die Konsequenzen betrifft.“ Düster ist sich aber sicher: „Wenn wir nicht drei Goldesel im Keller finden, wird die Grundsteuer so kommen. Wenn der Rat nicht zustimmt, dann kommt die Erhöhung auf eine andere Art und Weise.“ Zum Beispiel durch einen verordneten Sparkommissar. Die Sozialdemokraten hätten bei anderen SPD-Ortsvereinen angefragt, die ähnliche Erfahrung gemacht haben.
Die Grünen im Gemeinderat äußern sich deutlich: „Wir werden dem Haushalt nicht zustimmen“, sagt Fraktionschefin Ruth Kühn. Eine Erhöhung der Grundsteuer B sei in diesem Umfang einerseits für die Bürger nicht zumutbar und führe andererseits auch nicht zu einem robusten Haushalt. „Es wird lediglich mit Mühe ein Loch gestopft.“ Sie wälzt die Schuld nicht auf die Verwaltung ab. „Ruppichteroth ist nicht aus eigenem Verschulden in diese Situation gekommen. Ruppichteroth muss, wie viele andere Gemeinden auch, strukturelle Mängel und eine falsche kommunale Finanzierung ausbaden. Wenn die so bleibt, wird es für Ruppichteroth und andere Kommunen auf sehr lange Sicht nicht möglich sein, aus der Schuldenfalle rauszukommen.“ Eine Zustimmung zum Haushalt würde ein gnädiges Tuch über diese Sache legen.
Die FDP will auch erst in eine Haushaltsklausur gehen, bevor sie sich klar positioniert. Aber: „Grundsätzlich halte ich die 1555 Prozent für nicht tragbar und haltbar. Unser Tenor ist, dass wir den Haushalt so nicht akzeptieren werden“, sagt Alexander Herking. Eine generelle Erhöhung würde man aber mittragen. Herking verweist zudem darauf, dass 2025 eine Grundsteuerreform ansteht, die die Bürger noch zusätzlich belasten könnte.
Die Fraktion Bündnis soziale Gerechtigkeit (BSG) hält die geplante Steuererhöhung ebenfalls für nicht tragbar. "Wir dürfen nicht vergessen, dass hier auf dem Land viele Menschen ein Häuschen haben, aber damit noch lange nicht wohlhabend sind. Die Zinssteigerungen, hohe Inflation und alle anderen Kosten belasten sie bereits. Eine Steuererhöhung von dieser Größenordnung ist für sie nicht zumutbar", sagt das Ratsmitglied Frank Kemper. Fraktionschef Ralf Voigt fordert Land und Bund auf, die Kommunen zu entlasten. "Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger die Zeche für die Unterfinanzierung der Kommunen zahlen müssen. Die Politik muss endlich handeln und die Kommunen angemessen finanzieren.“
Was passiert, wenn der Gemeinderat dem Haushaltsentwurf nicht zustimmt?
Die Kämmerei hat nun einen Haushaltsentwurf vorgestellt, dem der Gemeinderat zustimmen muss. Tut er das nicht, gibt es keinen genehmigungsfähigen Haushalt und die übergeordneten Stellen, sprich die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises und die Bezirksregierung Köln, sind gefragt.
Die Kommunalaufsichtsbehörden haben als reine Rechtsaufsicht nur die Vereinbarkeit des gemeindlichen Handelns mit der geltenden Rechtsordnung zu überwachen. Eine Zweckmäßigkeitskontrolle findet nicht statt, insbesondere darf die Aufsichtsbehörde ihr Ermessen nicht an die Stelle des gemeindlichen Ermessens setzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie Dennis Heidel, Sprecher der Bezirksregierung Köln erläutert. „Wenn und solange diese Befugnisse nicht ausreichen, kann das für Kommunales zuständige Ministerium einen Beauftragten bestellen, der Aufgaben der Gemeinde auf deren Kosten wahrnimmt (§ 124). Der Beauftragte ersetzt dabei ein Gemeindeorgan.“ Das kann entweder der Bürgermeister oder der Gemeinderat sein.
Dieser Beauftragte hat landläufig die Bezeichnung des „Sparkommissars“ bekommen. Hierbei handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, so Heidel. Die Bestellung ist, neben der Auflösung des Rates gemäß Paragraf 125, das äußerste und schärfste Aufsichtsmittel und nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Die Maßnahme müsse insbesondere verhältnismäßig und nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen vermeidbar sein. „Es ist also sehr genau zu untersuchen, ob die Beauftragung deshalb notwendig ist, weil alle anderen Aufsichtsmittel ausgeschöpft und dabei erfolglos geblieben sind oder offenkundig keinen Erfolg versprechen.“ Die Bestellung eines Beauftragten könne nur solange dauern, bis die Aufgabe erledigt oder der Notstand beseitigt ist.
Gab es schonmal einen Sparkommissar?
Im Regierungsbezirk Köln wurde von dem Instrument der Bestellung eines Beauftragten bisher nur im Jahr 2013 im Fall der Stadt Nideggen Gebrauch gemacht, deren Rat sich während der verpflichteten Teilnahme der Gemeinde am Stärkungspakt Stadtfinanzen und damit unter der Aufsicht der Bezirksregierung der Fassung notwendiger Beschlüsse über den von der Verwaltung entwickelten Haushaltssanierungsplan verweigert hatte. Wesentliches Element dieses Sanierungsplans war die Erhöhung von Hebesätzen für Gemeindesteuern. Die notwendigen Ratsbeschlüsse wurden durch den Beauftragten ersetzt. Die weiteren Fortschreibungen des Haushaltssanierungsplans konnten bis zum Ende des Hilfsprogramms jeweils genehmigt werden.
Was können Bürger tun?
In der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 haben Ruppichterother die Möglichkeit Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf 2023 zu erheben und ihn im Rathaus einzusehen. Die Einwendungen müssen schrifltich erklärt werden. "Ich weise daraufhin, dass per E-Mail vorgebrachte Einwendungen nicht berücksichtigt werden, weil die Identität des Absenders nicht in jedem Fall zweifelsfrei feststellbar ist. Anonym erhobene Einwendungen können als unzulässig zurückgewiesen werden, da in diesen Fällen eine Prüfung der Einwendungsberechtigung nicht möglich ist", erklärt Kämmerer Klaus Müller.
Kommentare
Adele und Werner H. Frauenhoff
April 25, 2023 um 8:26 pm
Seit heute liegt der Gemeinde Ruppichteroth, dem Bürgermeister Herrn Loskill, unsere Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf und hier speziell gegen diese unverhältnismäßige Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B vor.
Wir haben der Gemeindeverwaltung heute ein entsprechendes Schreiben in Briefform übermittelt und gehen davon aus, dass in der kommenden Sitzung unsere Einwendungen vorgetragen werden.
Philip L aus W
April 25, 2023 um 5:06 pm
Die Ankündigung den Hebesatz auf 1555 Prozent zu erhöhen, werte ich als einen Schrei nach Hilfe. Es müssen dringend Externe her, die im Rathaus alles sichten und in Frage stellen. Ich denke es reicht auch nicht mehr über den Zusammenschluss von Bauhöfen nachzudenken, sondern sich gedanklich schon mal von der „Selbstständigkeit“ zu verabschieden.
Was hier, ohne einen Sanierungsplan erarbeitet zu haben, als „Alternativlos“ vorgetragen wird, ist schon sehr unprofessionell und zeugt von mangelnder ökonomischer Kompetenz. (Eigentlich schon Kindergarten) Der Haushalt muss abgelehnt werden, damit der Weg frei ist für eine Sanierung.
Guten Morgen Philip Lütticke (Hauseigentümer aus Winterscheid)
Guido Schütz
April 24, 2023 um 2:47 pm
Eine Erhöhung alleine schon für 2023 von 570 Prozentpunkten auf 1550 Prozentpunkte ist in ganz NRW einmalig. Für unser Einfamilienhaus würde diese Erhöhung jährlich eine Mehrbelastung um 1.200 Euro auf insgesamt 1.940 Euro bedeuten. Zusätzlich werden über die noch ausstehenden neu festzusetzenden Grundsteuerwerte weitere deutliche Belastungen erwartet, die sich mit dem neuen Hebesatz von 1550 % noch einmal beträchtlich kumulieren würden.
Weiterhin stellt diese Vorgehensweise für mich eine direkte Entwertung unseres Hauses dar. Wer will denn freiwillig noch in unsere Gemeinde ziehen bei solchen Dauerbelastungen? Und es kommen ja so schon immense Kosten für die gesetzlich verordnete Energiewende auf die Bürger zu: Haussanierungen für Wärmedämmungen, „Habeckpumpen“ statt Öl- oder Gasheizungen, usw.
Erschrocken gemacht hat mich aber die Unverfrorenheit, mit der diese Grundsteuererhöhungen von dem Kämmerer bzw in der Pressemitteilung den Bürgern vorgestellt wurde:
„... es ist auch dem Rathaus sehr schwergefallen, den Haushalt ... der Öffentlichkeit vorzustellen ...“
„... Alle stehen unter Druck, Kreis, Land und Bund. Wir sind schließlich die Letzten und müssen gucken, dass wir es an die Bürger weitergeben ...“
So einfach ist das also. Wie heißt noch einmal das Motto des Bürgermeisters: „Gestalten statt Verwalten“. Und wenn das „Gestalten“ langsam aber sicher aus dem Ruder läuft, ist ja noch der Bürger da, der den Haushalt dann ausgleichen darf. Als wenn es in den letzten Jahren nicht genug Stimmen gab die zur Haushaltsdisziplin mahnten. Dass z.B. die permanenten kurzfristigen Liquiditätskredite zur Finanzierung des Haushalts bei langfristig wieder steigenden Zinsen tickende Zeitbomben waren, war seit langem jedem bekannt! Alleine unsere Hausbanken konnten damit gut leben!
Aber was ist jetzt laut Pressemitteilung der Verwaltung auch noch das Wichtigste? Nein, natürlich nicht der Bürger, der soll sehen wie er die Löcher im Gemeidehaushalt mit seinem eigenen Geld wieder gestopft bekommt. Es ist die „Handlungsfähigkeit“!
Wörtlich in der Pressemitteilung vom 11.April 2023:
„... Damit die Gemeinde handlungsfähig bleiben kann, um ihre fast ausnahmslos verpflichtenden Aufgaben erfüllen zu können, beinhaltet der aktuelle Haushaltsentwurf folgende Hebesätze ... Für die Grundsteuer B ...“
Wie bitte, die Bürger sollen für eine weitere Handlungsfähigkeit bezahlen, für eine Lage, die sowieso keine Handlungsfähigkeit mehr zulässt, da fast alle Ausgaben ja schon verpflichtend sind? Auf solche Ideen muß man erst einmal kommen. Machen wir uns endlich ehrlich: Es gibt in unserer Gemeinde nichts mehr zu „Gestalten“!
Unter den jetzigen Voraussetzungen ist in Zukunft ein ausgeglichener Haushalt für unsere Gemeinde nicht mehr zu erwarten. Wir brauchen die Haushaltssicherung, und zwar sofort! Freiwillige Spenden für einen Haushaltsausgleich sind jederzeit erwünscht, aber bitte keine utopischen Zwangsabgaben durch die Bürger als Lösung fordern.
Hans-Ralf Voigt
April 20, 2023 um 10:09 pm
Hier ein Artikel von mir vom 24.06.2016! Ich habe damals darauf verwiesen, dass durch das Verhalten der CDU Steuererhöhungen in der Zukunft unvermeidbar sind. Jetzt will die CDU die Schuld an den Steuererhöhungen auf den Bürgermeister abschieben. Dies ist billig und Verantwortungslos.
Die Bürger*innen die diesem Ablenkungsmanöver der CDU auf den Leim gehen, müßten es also eigentlich besser wissen. Der langjährige Vorsitzende der CDU, Björn Franken, war als Mitglied der CDU Gemeinderatsfraktion mit Verantwortlich für die jetzige Situation unserer Gemeinde und sitzt nun im Landtag und tut nichts für die finanzielle Ausstattung der Gemeinden!
Hier der Artikel vom 24.06.2016:
CDU – Ruppichteroth treibt die Gemeinde weiter in ein finanzpolitisches Desaster! Sind Steuererhöhungen in der Zukunft unvermeidbar?
In der letzten Ratssitzung am Montag, den 24.06.2016, setzte die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit, die Einstellung von weiteren zwei Mitarbeitern, in die Gemeindeverwaltung durch. Für den Haushalt der Gemeinde Ruppichteroth entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten! Eine Gegenfinanzierung wurde nicht vorgelegt.
Auffällig war, dass die treibende Kraft in der CDU, Jochen Breuer ist. Die anderen Ratsmitglieder der CDU hielten sich auffallend zurück.
Die Einstellungen wurden angeblich notwendig, da ebenfalls durch die CDU, der Zusammenschluss der Bauhöfe Ruppichteroth / Much / Neunkirchen – Seelscheid abgelehnt wurde.
Dies ist unverantwortlich und stößt auf Unverständnis bei der SPD – Ruppichteroth.
Treibende Kraft bei der CDU ist anscheinend Herr Breuer, der als Amtsleiter der Gemeindeverwaltung, aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt wegen persönlicher Differenzen mit dem Bürgermeister, gehen mußte. Dies legt ein persönliches Interesse nahe, dass in diesem Fall, absichtlich oder nicht, dem Bürgermeister und der Gemeinde schadet!
"Die SPD hat die Einstellungen abgelehnt, da sie die Kostenbelastung für die Gemeinde zu hoch empfindet! Wir müssen aufpassen, dass diese Stellen, nicht wie früher unter den CDU – Bürgermeistern üblich, über das Parteibuch vergeben werden! Außerdem greifen sie uns Bürgern einfach in die Tasche, ohne uns zu fragen! Meiner Meinung nach, nutzen sie ihre absolute Mehrheit dazu, die Gemeindeausgaben so weit zu steigern, dass Steuererhöhungen unvermeidbar sind! Die CDU, unter Bjorn Franken führt uns in ein finanzpolitisches Desaster! Wir fordern sie auf, wieder zu einer vernünftigen und Kosten vermeidenden Politik zurückzukehren!" so Ralf Voigt.
Hans-Ralf Voigt (Fraktion Bündnis Soziale Gerechtigkeit)
Manslayer
April 24, 2023 um 5:39 am
Ist das denn jetzt nicht wieder so typisches Parteiverhalten? Dass man mit dem Finger auf die anderen zeigt und sich selbst damit rausziehen will? Die Gegenfrage wäre ja dann, was die SPD geleistet hat in all den Jahren der Kenntnis? Warum es, trotz Wissens, dennoch zum jetzigen Punkt kommen konnte?
Die Antwort darauf - ist mir egal! Weil sie nichts bringt.
Es ist Vergangenheit und das Einzige, was uns nun hift, ist eine Lösung für die Gegenwart und die Zukunft. Wäre es also nicht effizienter, wenn man diese aufzeigen würde, anstatt mit einem Wahlkampf-mässigen "ich habe das schon vorher gewusst" um die Ecke zu kommen?
Ich frage mich da wirklich anderes. Warum sind die Unterhaltungskosten für das "Objekt Bauhof" dieses Jahr fast das 10fache im Vergleich der letzten und der kommenden Jahre? Warum ausgerechnet dieses Jahr?
Ich muss auch sagen, der Beitrag von H.-P. Hohn trifft es am Besten.
Vielen Dank für diese klaren Worte.
Artur
April 19, 2023 um 10:06 am
Der Beitrag von Herrn H.-P. Hohn trifft es m.E mit am Besten auf den Punkt. Es scheitert nicht an der Mittelherkunft, sondern definitiv an der Mittelverwendung.
Die leise Stimme im Kopf fragt sich zudem so langsam, ob zukünftig die einfachen Hauseigentümer schleichend enteignet werden sollen. Hoffentlich findet sich hier eine andere Lösung. Die Verschlankung der Verwaltung und das Einsparen unnötiger Ausgaben wären schonmal ein guter Anfang.
Jürgen Bergmann
April 17, 2023 um 8:07 pm
Daniel, so machen wir das. Viele Grüße Jürgen Bergmann
Daniel Louis
April 17, 2023 um 7:59 pm
Organisiert klagen sehe ich genauso. Zunächst aber sollten alle Steuerpflichtigen schriftlich Einspruch bei der Gemeindeverwaltung einlegen. Und Bürgermeister Loskill sollte sich einmal Gedanken darüber machen, ob er überhaupt der richtige Kapitän an Bord des Schiffes Ruppichteroth ist und auch war. Wo dieses Schiff nach 14 Jahren Amtszeit nun hingesteuert ist, sieht man mehr als deutlich. Wie war noch sein Wahlslogan ... Gestalten statt Verwalten. Da hätte ich mir weitaus eine andere Art der Gestaltung gewünscht.
Peter Hesseler
April 17, 2023 um 6:32 pm
In der freien Wirtschaft würde man einen solchen Sachverhalt vermutlich als sittenwidrig einstufen!
Pyroex
April 17, 2023 um 5:42 pm
Na toll, wieder kein Geld in Ruppi. Als Privatmann kann man Privatinsolvenz anmelden und hat nach ein paar Jahren keine Schulden mehr. Aber als Gemeinde?
Ich bin der Meinung das Tafelsilber der Gemeinde gehört auf den Tisch. Dabei denke ich an Immobilien auch Verkauf der Bröltalhalle, die man ja bei Veranstaltungen mieten könnte. Verkauf der Gemeindewerke. Der Strompreise ist eh nicht konkurrenzfähig etc. usw.
Frau Yvonne Williks vom WDR kōnnte evtl. beim sparen helfen.
Albert Solbach
April 17, 2023 um 4:53 pm
Gemäß Art 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG ist das Gebot der Verhältnismässigkeit für die gesetzgebende Gewalt und die öffentliche Verwaltung sowie die Justiz bindend. Mit einer Verdreifachung der Grundsteuer liegt ein Verstoß gegen das Übermassverbot als Ausprägung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes klar vor, was zu einer Rechtswidrigkeit der Haushaltssatzung führen würde (gefestigte Rechtsprechung u.a. VG Darmstadt).
Bei der im Entwurf vorgesehenen Verdreifachung des Hebesteuersatzes ist dies offensichtlich der Fall, so dass die Steuerbelastung für die Betroffenen eine "erdrosselnde Wirkung" hätten (vgl. Urteile a.a.O), hätte, die dazu führt, dass die Steuerpflichtigen ganz allgemein und unter normalen Umständen die Steuer nicht nicht mehr aufbringen könnten. Das wäre wohl bei vielen Eigentümern der Fall.
Hans-Peter Hohn hat in vielem Recht. Da wird eine kulturhistorisch völlig unbedeutende Mauer für viel Geld saniert (wohl aber nicht abgenommen). Da wird der seit vielen Jahren dringend notwendige Neubau der Hauptstraße in Winterscheid ohne Not Jahr um Jahr verschoben und dadurch die Kommune und die Anlieger über alle Maßen finanziell strapaziert. Nur zwei Beispiele.
Aber Eigentümer hier sind wohl überwiegend auch Wähler. Es bleibt anzuraten, fristgerecht Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben und, sollte eine unverhältnismäßig Erhöhung der Grundsteuer erfolgen, fristgerecht Einspruch gegen den kommenden Grundsteuerbescheid nötigenfalls Klage vor dem VG Köln. Es bleibt auch noch Par. 227 AO. Was in dem Bericht nicht deutlich wurde ist die Umsetzung der Grundssteuerreform. Ob die wohl zu einer Reduzierung der Grundsteuer führt?
Hans-Peter Hohn
April 17, 2023 um 9:55 am
Selbst für den Döörper Prätscher ist die seitens des Bürgermeisters und des neuen (wohl noch unerfahrenen) Kämmerers der Gemeinde Ruppichteroth geplante nahezu Verdreifachung des Grundsteuerhebesatzes von derzeit 570 Prozentpunkten auf 1.550 Prozentpunkte nicht mehr lustig. Auch die gegenüber der Presse getätigte Aussage "Wir sind schließlich die Letzten und müssen gucken, dass wir es an die Bürger weitergeben" ist an Einfalls-, Hilf- und Respektlosigkeit gegenüber den hiesigen Hauseigentümern und Mietern nicht zu überbieten.
Nicht nur als einfacher Karnevalist in der kleinsten Kommune im Rhein-Sieg-Kreis kann man bloß noch hoffen, dass eine Erhöhung bis zum 30.06.2023 nicht beschlossen wird, dann die "Haushaltssicherung" kommt und ein von der Bezirksregierung eingesetzter "Sparkommissar" den Experten im Rathaus und im Rat zukünftig vorschreibt, welche Ausgaben unbedingt notwendig sind und welche nicht.
Denn beide Verantwortungsträger haben in der nahen Vergangenheit nicht gerade mit ernsthaftem Willen zur nachhaltigen Kosteneinsparung geglänzt: Ablehnung der Verkleinerung des Gemeinderates, Ablehung der Zusammenlegung des Bauhofes mit Much und Neunkirchen-Seelscheid, Planungskosten "für die Tonne" für einen ganz offensichtlich nicht realisierbaren Radweg von der Rosenharth über den Buchenweg und den Heider Steg, erhebliche Bebauungsplan-Kosten für ein inzwischen sich als nicht machbar herausstellendes "Wohnen am Burgplatz", unsinnige Eigenanteile für eine sage und schreibe 500.000 € teure einfache Bruchsteinmauer in der Burgstraße, Ablehnung eines vorhandenen örtlichen Experten als Baukosten-Controller bei der Sanierung der Bröltalhalle mit der Folge, dass die Kosten völlig aus dem Ruder gelaufen sind, erhebliche Kosten für die mehr als fragwürdige Aufstellung von rund 20 neuen Warnsirenen selbst in den kleinsten Ortschaften (inkl. "Verschängelierung" der Ortsbilder), unnötige Einstellung von Politessen zur überflüssigen Überwachung des ruhenden Verkehrs usw. Da kann ich nur immer wieder sagen: "Kopp ze kleen!"
D´r Döörper Prätscher
Peter Mondfahrt
April 15, 2023 um 6:08 am
Ich habe vor Kurzem NRW aufgrund der Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verklagt und nach drei Instanzen gewonnen. Muss man viel Lust auf Verwaltungsrecht haben. Hab ich jetzt nicht mehr, allerdings ist diese hier diskutierte "politische Idee" so schreiend ungerecht, dass die überregionale Presse das sicherlich interessiert und ggf. für etwas kreativere Ideen sorgt. Es kann auch nicht im gemeinsamen Interesse sein, kommenden Entscheidungen dieser Art Vorschub zu leisten. Was 1x funktioniert, funktioniert in der Regel auch 2x.
Thorsten Gurke
April 14, 2023 um 8:25 pm
Ich kann erstmal nur empfehlen, dass sich alle formal gegen den Haushalt aussprechen. Mein Brief an die Gemeinde ist fertig und geht Montag in die Post. Dort spreche ich mich gegen die Erhöhung, den Haushalt (da gibt es definitiv Klärungs- und Diskussionsbedarf), z.b. Unterhaltungskosten im Jahre 2022 ca. 150 TEuro, 2023 833 TEuro und dann wieder 2024 zurück auf 181 TEuro, Planungskosten Erneuerung Feuerwehrhaus Winterscheid über 2 Jahre von 150 TEuro, Erhöhung der Satzungsgelder und Entschädigungen von 18%, ...
Ich hoffe, dass ein "Sparkommissar" eingesetzt werden. Weiterhin beantrage ich in meinem Brief, dass man die Gemeinde Ruppichteroth auflösen sollte, da sie m.E. zu klein ist um zu überleben und sie sich (laut $15GO NRW) keine Leistungsfähigkeit zeigt - ob es hilft, ...
Sophia
April 16, 2023 um 9:31 am
Lieber Thorsten Gurke, vielleicht traust Du Dich, Deinen Widerspruch quasi als Musterwiderspruch mal hier rein zu stellen, oder in eine der Ruppichterother Gruppen bei Facebook. Ich bin mir Sicher, daß es viele gibt, die gerne Einspruch einlegen würden aber nich wissen, wie sie das formulieren sollen. Grüße :-)
Thorsten Gurke
April 17, 2023 um 6:11 am
Hallo Sophia, ich suche heute mal nach einer FB Seite und sehe mal, ob ich den Brief dort veröffentlichen kann, er ist 2 Seiten lang.
Ich bin kein Jurist und daher ist es schwierig, Formulierungsratschläge zu geben. Meines Erachtens würde es ausreichen, wenn man schreiben würde, dass man den geplanten Haushalt als Bürger der Gemeinde Ruppichteroth ablehnt, da ein solche Erhöhung sozial nicht verträglich ist und geprüft werden muss, wo Sparpotentiale sind.
Ein Punkt noch: diese Erhöhung betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten abgerechnet wird.
Sophia
April 17, 2023 um 9:18 am
Lieber Thorsten, das hier ist die Gruppe, unter der das am Meisten diskutiert wird. Der Beitrag ist aber schon ganz schön nach unten gerutscht. Der ursprungspost ist von Tinka Bräunig www.facebook.com/groups/437818986890453
Thorsten
April 14, 2023 um 7:34 pm
Ja so funktioniert leider unsere Politik, Misswirtschaft, Verfehlungen, Fehlinvestitionen und das alles mit Geldern, die von den Verursachern nicht selber erarbeitet wurden. In der freien Marktwirtschaft würde bei solch einem schlechten Wirtschaften Köpfe rollen und der verantwortliche würde kein Bein mehr auf die Erde bekommen. Aber hier wird es sich mal wieder sehr einfach gemacht, man hat wegen Misswirtschaft seinen Haushalt nicht im Griff und dann wird halt der blöde Steuerzahler noch mehr ausgebeutet um diese Verfehlungen auszubügeln. Und dann noch die Frechheit zu besitzen das auf Corona und den Ukraine Krieg zu schieben, da kann man mal sehen für wie blöde man seine Bürger hält, denn die Probleme haben schon viele Jahre vor Corona und dem Ukraine Krieg begonnen. Die verantwortlichen sollten für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden und nicht immer der Steuerzahler, ich denke wir müssen in diesen Zeiten schon genug für die Politischen Verfehlungen bluten.
Günther Knaus
April 14, 2023 um 7:20 pm
Soviel ich weiß gibt es nur eine Chance die Erhöhung zu verhindern, wenn die Bürger organisiert klagen.
Petra und Frank Schäfer
April 14, 2023 um 9:51 am
Den oben aufgeführten Kommentaren kann man nicht mehr viel hinzufügen. Ich würde sagen, jeden Bürger der Gemeinde macht schriftlich bei der Gemeinde einen Einwand gegen den Haushaltsentwurf 2023 (Grundsteuer-Hebesatz) Noch ist nichts entschieden und beschlossen. Ich habe dies heute schon per Einschreiben veranlasst. So wie oben in dem Artikel erwähnt, hat man diese Möglichkeit.
Harald Schiefen
April 14, 2023 um 7:53 am
Zunächst mal finde ich es schade, dass die allermeisten Kommentarschreiber nicht in der Lage sind, ihren vollen Namen anzugeben!
Zur Sache:
finde ich es juristisch sehr fraglich, ob ein solches Ungleichgewicht und vor allem eine solche Erhöhung der Grundsteuer B überhaupt zulässig ist. Dazu kommt, dass der Eigentümer eines grossen, komplett vermieteten Mehrfamilienhauses "fein raus" ist, da er diese Kosten auf die Mieter umlegen kann (und er selbst vielleicht das Glück hat in einem "Grundsteuer-A-Gebäude zu wohnen). Ungleichheit an allen Ecken und Enden.
Politisch: reicht hier der Platz nicht aus um alle Fragen auf den Tisch zu legen.
Und wer hier in den letzten 50-60 Jahren das Sagen hatte ist ja bekannt. Aber nachkarten gilt nicht, man muss nach vorne schauen. Und da gibt es für mich nur eine langfristige Lösung: Neuordnung der Gemeinden! Warum kann man sich nicht mit anderen Kommunden zusammen tun. Und zwar nicht nur in Teilbereichen (und selbst das hat ja bei uns nicht funktioniert, Thema Bauhof). Bei den Fusionen von kleinen Raiffeisenbanken und Sparkassen waren doch auch immer alle Politiker begeistert.
Aber wer sägt schon gerne an dem Ast auf dem er sitzt.
Wolfgang Steimel
April 17, 2023 um 8:27 am
Danke lieber Harald, du sprichst mir aus der Seele. Es wird höchste Zeit, dass wir als Wähler an diesem Ast sägen. Ja, auch die spontane Antwort der Politiker "Überrascht" zu sein ist ja schon Lüge. Es wird Zeit, das in Schönenberg eine Kontrollfunktion installiert wird, die sich um Rat und Verwaltung kümmert.
Florian
April 14, 2023 um 6:21 am
Da durch die Grundsteuerreform bei vielen der Beitrag sowieso steigen wird (bei zwei Flurstücken wird das zweite Flurstück erheblich teurer), werden erheblich mehr Zwangsversteigerungen und Insolvenzen aufkommen, als sowieso durch die insgesamte Teuerung kommen. Auch werden sich Kaufinteressenten 3x überlegen, ob sie bei so unattraktiven Grundbesitzabgaben ein Haus in Ruppichteroth kaufen werden. Folge sind noch niedrigere Einnahmen.
Peter Steimel
April 13, 2023 um 8:56 pm
Guten Abend Stefan, Deinen Ausführungen gebe ich vollkommen recht. Als langjähriger Bürger der Gemeinde Ruppichteroth, verfolge ich dieses Thema schon viele Jahrzehnte. Unter Bürgermeister Hartmut Drawz wurde in unserer schönen Bröltalgemeinde sehr Vieles geleistet, aber stets mit finanziellem Augenmaß. Eine erkennbare Kehrtwende kam mit dem Wechsel im Bürgermeisteramt 2009. Die Grundsteuer B wurde moderat aber stetig erhöht und übertrifft mit diesem Haushaltsentwurf die Schallgrenze des Machbaren. Aber wie Du schon geschrieben hast, gab es auch zahlreiche Entlastungen von Land und Bund. Hier aber liegt die Verantwortung in den Händen des Bürgermeisters und der Verwaltung. Eine solche Eskalation hat es meines Wissens nach in dieser Form noch nie gegeben und Schuld sind immer die Anderen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Wähler bei der nächsten Kommunalwahl genauer hinschauen wird.
Christoph
April 13, 2023 um 8:29 pm
Mir ist völlig unklar wie so etwas passieren kann. Wenn doch bereits seit mindestens zehn Jahren bekannt ist, dass der Haushalt nicht ausgewogen aufgestellt ist, wieso hat man die Gemeinde nicht entsprechend umgebaut oder zumindest klarer kommuniziert was genau das Problem ist?
Welche Ausgaben belasten den Haushalt so dermaßen, dass es eine solche Verdreifachung rechtfertigt? Und wieso haben andere Kommunen nicht dieses Problem (zumindest nicht in dem Ausmaß)?
Dass Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen auf die Kommunen durch Bund und Länder abgewälzt werden ist die eine Seite, aber was sonst noch?
Unser Dörfchen hat seit Monaten nicht mal ein neues Ortsschild bekommen (alte wurde geklaut meines Wissens nach) also wofür geht das Geld drauf?
Wenn ich keine klaren Antworten bekomme und vor allem keine Lösungswege aufgezeigt werden, bleibt einem nur noch den Bürgermeister bzw. den Landrat sowieso Landesregierung mit einer offenen Petition zum Handeln aufzufordern. In diesem Land ist genug Geld vorhanden, es wird nur falsch ausgegeben und häufig verschwendet oder Fördergelder werden hinter bürokratischen Wirrungen versteckt, so dass sie nicht zur Wirkung kommen. In dieser Gemeinde gibt es keinen nennenswerten Luxus der eine solche erhebliche Mehrbelastung der Bürger vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtlage rechtfertigen würde.
Herr Bürgermeister, stehen Sie Rede und Antwort!
Rio189
April 13, 2023 um 8:16 pm
Ich hab dieses System bis jetzt noch nicht verstanden! Ich kaufe ein Grundstück und darf dann bis zu meinem lebensende weiter zahlen. Wir haben ein Grundstück wo ich den Garten nicht mal nutzen darf! Vielleicht sollte man an anderen Sachen sparen. Danke liebe Regierung.
Christoph
April 13, 2023 um 8:33 pm
So ist nun mal unser Gemeinwesen organisiert: die Kommunen erheben Steuern um kommunale Dienstleistungen zu finanzieren. Daran ist grundsätzlich nichts verwerfliches.
Sophia
April 13, 2023 um 7:51 pm
Wo kommt denn die schwierige finanzielle Situation her? Ist die erst neulich entstanden? Oder wer hat hier jahrelang alles verschlafen? Achja, niemand hat das geahnt.
"Dank der Selbstverwaltungsgarantie kann jede Gemeinde den Hebesatz der Grundsteuer frei bestimmen" Also hat die Gemeinde es doch offenbar selbst in der Hand, ob sie dem Bürger das letzte Hemd nehmen möchte oder nicht.
"Ist die Gewerbesteuer zu hoch, wandern Gewerbetreibende in günstigere Kommunen ab" Diese Wahl haben Eigenheimbesitzer ja leider eher nicht.
Insgesamt eine fragwürdige Entwicklung, bei der zu prüfen ist, ob sie Bestand haben kann.
Thorsten
April 13, 2023 um 7:39 pm
Eine Erhöhung von über 250% Punkte ist absolut überzogen und unverhältnismäßig. Die Verfehlungen in der Haushaltspolitik die schon seit Jahren von der Gemeinde betrieben werden, auf den Bürger abzuwälzen ist eine Unverschämtheit. In der freien Marktwirtschaft würden bei solch einer miserablen Betriebswirtschaft Köpfe rollen, aber hier wird es sich mal wieder einfach gemacht und der gebeutelte Steuerzahler soll mal wieder für die politischen Verfehlungen aufkommen. Das ganze dann noch mit Corona oder dem Ukraine Krieg zu rechtfertigen ist ein Hohn und zeigt für wie blöde man den Bürger verkaufen will, zumal anscheinend bei den Nachbargemeinden nichts davon zum Tragen gekommen sein muss, denn da werden bei weitem nicht solche Hebesätze veranschlagt werden. Meiner Meinung nach sollten mal die zur Kasse gebeten werden die es verbockt haben, aber ist ja für die Leute kein Problem, denn das Geld was dort durch Misswirtschaft verprasst wird müssen sie ja selber nicht erarbeiten. Für mich ist diese Erhöhung daher absolut unakzeptabel.
Stefan
April 13, 2023 um 4:33 pm
Die Erhöhung der Grundsteuer B um ~270-%-Punkte ist unverhältnismäßig und widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Höhe dieses Hebesatzes übertrifft die Hebesätze aller Rhein-Sieg-Kreis Gemeinden und liegt bei weitem über dem bundesweit durchschnittlichen Hebesatz. Hier gab es in Vergangenheit schon entsprechende Urteile, wo der Hebesatz neu und niedriger festgesetzt werden musste.
Es kann ja wohl nicht sein, dass der Bürger für die finanziellen Löcher aufkommen soll, die auch schon vor 2013 bekannt waren und immer größer wurden. Corona und Ukraine gab es da noch nicht, noch nicht einmal eine Flüchtlingskrise. Auch gab es bei all diesen Krisen Entlastungen durch den Bund. Nach meiner Meinung ist dies lediglich ein vorgeschobener Grund für eine ungenügende Haushaltspolitik und dies schon seit Jahrzehnten. Selbst bei der offiziellen Inflationsrate von 7,9% fehlt dem Bürger bereits ein Monatsgehalt zur Finanzierung des eigenen Haushalts und dies Spirale dreht sich ja 2023 weiter. Eine Verdreifachung der Grundsteuer-B ist daher eine absolute Frechheit und ebenso unakzeptabel.
Jürgen Bergmann
April 13, 2023 um 2:23 pm
Das war ja zu erwarten. Wenn die Gemeinde für 26000€ Konserven für die Mitarbeiter kauft, weil es ja Kriegszeit ist, beweist das ja, das man mit Geld nicht umgehen kann. Wie immer wird niemand zur Rede gestellt. Viele Grüße Jürgen Bergmann