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April, April!

Keine Luxus-Steuer und kein Freibad in Ruppichteroth

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Wie jedes Jahr haben wir uns zum 1. April einen Scherz erlaubt. Das Freibad in Winterscheid war frei erfunden. Eine Luxus-Steuer wird es nicht geben, wohl aber die Grundsteuer C. Foto: Freibad und Luxus-Steuer waren Aprilscherze [Nicolas Ottersbach]

Die Älteren werden sich erinnern: Im Bröltal gab es schon einmal ein Freibad. Dort, wo heute der Penny-Markt steht. Ein Freibad in Ruppichteroth hätte sicherlich Charme, doch der Dorfweiher in Winterscheid wird sich dafür leider nicht eignen.

Und auch die Grundsteuer C war frei erfunden, zumindest teilweise. Ab 2025 ist es Kommunen zwar tatsächlich erlaubt, eine Grundsteuer C zu erheben - allerdings nicht für Luxus-Immobilien, sondern für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Die neue Grundsteuer C soll den Gemeinden dabei helfen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Sie soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Denn Grundstücke werden teilweise nur gekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Die Kommune kann mit der Grundsteuer C nicht nur ihre Einnahmen erhöhen, sie macht damit auch Spekulationen mit Grundstücken unattraktiver.

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