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Corona-Hotspot

Nächtliche Ausgangssperre im Oberbergischen Kreis

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Wegen vieler Neuinfektionen gelten im Oberbergischen Kreis ab Montag strengere Corona-Auflagen - unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre. Foto: Symbolbild [Pixabay]

292,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - so ist die Lage mit Blick auf das Coronavirus im Oberbergischen Kreis. Damit wies die Region laut Robert Koch-Institut (RKI) am Sonntag den höchsten Wert unter den 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW auf. Am Montag ist der Wert zwar auf 244,8 gesunken, allerdings ist die Zahl der Neuinfektionen am Wochenanfang immer deutlich niedriger, weil weniger Daten übermittelt werden.

Diese Regeln gelten nun

Der Oberbergische Kreis reagierte umgehend: Er beschloss noch am Sonntag in einer Allgemeinverfügung eine Ausgangsbeschränkung, die zwischen 22 und 5 Uhr gilt - auch für diejenigen, die nicht im Kreis wohnen. Die entsprechende Verordnung ist bis zum 25. Januar gültig. Die Polizei will in den nächsten Tagen verstärkt auf die Einhaltung der neuen Regeln achten. Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Die von Bund und Ländern beschlossene Regelung, wonach ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen darf, wird im Oberbergischen auch im privaten Bereich umgesetzt - in NRW gilt das bisher nur für den öffentlichen Raum. Landrat Jochen Hagt kündigte an, mit den Wirtschaftsverbänden zu sprechen, um für die Gefahr von Infektionen am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. Auch die Präsenzgottesdienste, die bislang nur in den Kommunen mit den höchsten Fallzahlen im Kreis untersagt waren, werden nun im gesamten Kreisgebiet verboten. Der Grund seien laut Hagt Verdrängungseffekte, beispielsweise in Radevormwald. Dort hatte ein Pfarrer dazu aufgerufen, nach Hückeswagen in die Kirche zu gehen.

Ausbrüche in Familien

„Wir haben nun neue Maßnahmen formuliert, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, sagte Hagt. Die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung werden auch im privaten Bereich verschärft. Treffen sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Die weitere Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden. Die Pflicht, in Pflegeeinrichtungen FFP2-Masken zu tragen, wird verlängert. Zudem rief er die Bürger dazu auf, bei Einkäufen FFP2-Masken zu tragen.

Die Dunkelziffer der Infektionen im Kreis sei laut Kaija Elvermann, der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, gering. Man teste verstärkt in Familien, wobei die Positivquote bei 90 Prozent liege. Es gäbe keine Hotspots, rund die Hälfte aller Infektionen fänden im familiären Bereich statt. Eine mögliche Erklärung für die steigenden Zahlen seien die verstärkten Tests im neuen Jahr. Deshalb gehe man davon aus, dass auch in anderen Kommunen und Kreisen bald dieser Effekt zu spüren seien werde.

Diese Ausnahmen gelten

Es gelten Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre: Bei einem medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen; der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke; der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts; der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger; der Begleitung Sterbender; von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder; von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen. „Ausnahmen in diesem Sinne sind vom Betroffenen - beispielsweise durch Vorlage einer geeigneten Bescheinigung - glaubhaft zu machen“, heißt es in de Verordnung.

Situation in Ruppichteroth

Hier geht es zum Corona-Dashboard mit aktuellen Zahlen

Im Rhein-Sieg-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag bei 131 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. In Ruppichteroth gibt es aktuell neun Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Insgesamt sind oder waren 144 Personen erkrankt. Ein Mensch ist verstorben. Zuletzt hatte es einen größeren Ausbruch in einem Gewerbebetrieb gegeben.

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