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Folter-Vorwurf in Ruppichteroth: Was man weiß und was nicht

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Ein seit Jahren in Ruppichteroth lebendes und ehrenamtlich engagiertes Ehepaar soll eine 23-Jährige mehrere Monate lang eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben. So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Bonn. Doch endgültig bewiesen ist davon nichts, der Prozess steht noch aus. Was man über den Fall weiß - und was nicht. Foto: Das Landgericht in Bonn (Nicolas Ottersbach)

Was soll passiert sein?

Bisher gibt es nur die Schilderung des Opfers. Die heute 26 Jahre alte Frau berichtet, dass sie von August 2013 bis Februar 2014 in der Wohnung des Ehepaars eingesperrt worden sein soll. In dieser Zeit soll das Pärchen sie nicht nur mit Gegenständen geschlagen, sondern auch vergewaltigt haben. Anschließend sollen die mutmaßlichen Peiniger Fotos von ihr geschossen haben.

Wie lernten sich Opfer und Täter kennen?

Das Ruppichterother Pärchen hatte die junge Frau damals bei sich aufgenommen, um ihr in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen. Sie soll obdachlos gewesen sein.

Warum gibt es erst so spät eine Anklage?

Die Staatsanwaltschaft ermittelte rund zwei Jahre, bis sie genug Beweise für eine Anklage gesammelt hatte. Darunter sollen unter anderem Fotos der Verletzungen sein, die dem Opfer laut eigener Aussage von dem Pärchen zugefügt worden sein sollen.

Wie lautet die Anklage?

Insgesamt werden den Eheleuten neun Fälle von Körperverletzungsdelikten in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Vergewaltigung zur Last gelegt. Der 48-jährige Mann soll laut Bonner Staatsanwaltschaft der Haupttäter sein. Die Schläge mit einem Gegenstand werden ihm angelastet, von den vier Vergewaltigungen soll das Paar eine gemeinsam begangen haben. Eine weitere wird der Ehefrau alleine vorgeworfen.

Ist das Ehepaar schuldig?

Vielleicht nicht, vielleicht doch. Es gibt derzeit nur die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert - was durchaus üblich ist. Der Prozess, in dem Opfer und Täter angehört werden, steht noch aus und wird vermutlich in rund sechs Wochen beginnen. Dort wird sich die dritte große Strafkammer des Bonner Landgerichts um den Fall kümmern. Die Richter werden nach mehreren Prozesstagen ein Urteil fällen. Bis dahin gilt nach deutschem Recht die Unschuldsvermutung. Denn selbst wenn ein solcher Fall auf den ersten Blick eindeutig erscheint, kann er vor Gericht noch eine bedeutende Wendung nehmen.

Warum ist das Paar trotz der schweren Vorwürfe auf freiem Fuß?

Es kann mehrere Gründe haben, warum keine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Einer der wichtigsten ist die Fluchtgefahr. Doch die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass das angeklagte Paar vor der Justiz flieht. Ebenso gibt es nicht die Gefahr, dass es zu Wiederholungstaten kommen könnte.

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