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Ruppichterother Folter-Prozess beginnt

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Ein Ehepaar aus Ruppichteroth soll eine 23-jährige Mitbewohnerin über Monate hinweg eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben. Nun beginnt der Prozess am Bonner Landgericht. Der Angeklagte Mann ist jedoch verstorben. Foto: Verhandlungssaal im Bonner Landgericht [Nicolas Ottersbach]

Schon im Mai sollte der Prozess gegen ein Ruppichterother Ehepaar am Bonner Landgericht beginnen. Doch der Verhandlungstermin platzte, weil der 48 Jahre alte Ehemann schwer erkrankt war. Ende 2017 verstarb er. "Er war in diesem Verfahren ursprünglich mit weiteren Taten mit angeklagt", sagt Gerichtssprecher Bastian Sczech. Nun beginnt der Prozess am 16. Januar gegen seine 29 Jahre alte Ehefrau.

Ihr wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann eine damals 23-Jährige an zwei Tagen im Januar und Februar 2014 gezwungen zu haben, sich in die Badewanne zu legen, um dort an ihr erniedrigende sexuelle Handlungen durchzuführen. Die Geschädigte soll im Zeitraum August 2013 bis Februar 2014 in dem Haus der Eheleute in Ruppichterroth gelebt haben. Laut Anklage soll sie in diesem Zeitraum immer wieder körperlichen Übergriffen insbesondere seitens des Ehemanns der Angeklagten ausgesetzt gewesen sein, wobei dieser die Absicht gehabt haben soll, sie hörig zu machen.

Opfer soll gefangen gehalten woden sein

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte das Paar, beide ausgebildete Sanitäter, zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung in neun Fällen angeklagt. Als Haupttäter galt der 48-Jährige. Zwischen August 2013 und Februar 2014 soll das Paar die junge Frau gefangen gehalten haben.

Im Januar 2014 soll es der 23-Jährigen dann gelungen sein, vor ihren mutmaßlichen Peinigern zu fliehen. Die Mutter des Opfers soll ihr Kind allerdings guten Glaubens zurück in das Haus geschickt haben. Im Februar 2014 soll der jungen Frau ein zweites Mal die Flucht gelungen sein. Diesmal kam sie bei einem Onkel unter und versteckte sich dort. Im April 2014 bedrohten die Eheleute die heute 26-Jährige auf offener Straße, zwängten sie ins Auto und entführten sie.

Diesen letzten Vorfall hatten Zeugen beobachtet, das Amtsgericht Siegburg verurteilte das Ehepaar daraufhin im Mai 2015 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von je 1600 Euro.

Das Ehepaar bestritt diese Vorwürfe.

Auto und Gartenhaus angezündet

Als die Angeklagten zum Jahreswechsel 2016/2017 noch in ihrem Ruppichterother Wohnhaus lebten, hatten Unbekannte erst ihr Auto und zwei Wochen später das Gartenhäuschen angezündet. Die Brandsachverständigen der Polizei kamen bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass die Feuer vorsätzlich gelegt wurden.

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