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Bonner Landgericht

Missbrauchs-Prozess: Ruppichterotherin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Im Ruppichterother Missbrauchs-Fall ist die 29 Jahre alte Angeklagte vor dem Bonner Landgericht zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Foto: Die Angeklagte vor dem Bonner Landgericht (Nicolas Ottersbach)

Die Ruppichterotherin war angeklagt, eine damals 23-Jährige mit einem Duschschlauch vergewaltigt zu haben. In einer Stellungnahme während des Prozesses bezeichnete die Angeklagte die Vorwürfe als „völlig absurd“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gefordert. Dabei wurde auch eine frühere Verurteilung vor dem Amtsgericht einbezogen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Glaubwürdigkeit des Opfers angezweifelt.

In einem ersten Prozess, der schon im vergangenen Jahr beginnen sollte, war auch ihr Ehemann angeklagt. Weil er verstorben ist, musste sich die Ruppichterotherin seit dem 16. Januar 2018 alleine vor Gericht verantworten. Das Opfer war laut Urteilsbegründung von der Verurteilten und ihrem Mann in einem Haus in Ruppichteroth festgehalten, misshandelt und vergewaltigt worden. Dabei wurde laut Gericht unter anderem eine Gerte und ein Duschschlauch benutzt. Doch die Vergewaltigungen fallen laut Gericht dem Ehemann zur Last. Er sei der Haupttäter und Initiator gewesen.

Ursprünglich hatte die Anklage gegen das Ehepaar in dem geplatzten ersten Prozess neun Fälle aufgelistet, die von August 2013 bis Februar 2014 passiert sein sollen: Gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Die damals 23-Jährige hatte ab Sommer 2013 einige Monate bei dem Ehepaar gewohnt.

Kommentare

  • Roland B.
    March 3, 2018 um 10:52 am

    Unfassbar?

    Vor über 30 Jahren hatte ich eine gut laufende Fahrschule im Rhein-Sieg-Kreis. Bis zu dem Tag an dem eine Fahrschülerin ihrer Mutter erzählte ich hätte sie betatscht. Ohne das Gespräch mit mir zu suchen wurde Anzeige beim Straßenverkehrsamt und bei der Staatsanwaltschaft Bonn gemacht. Also direkt das "volle Programm". Innerhalb von drei Wochen hatte ich keine Anmeldungen mehr und ein Teil der in Ausbildung befindlichen Fahrschülerinnen hatten sogar die Fahrschule gewechselt. Das Straßenverkehrsamt entzog mir die Fahrlehrerlaubnis bis 2der Fall geklärt ist". Ich musste drei Fahrlehrer entlassen und war nach ca. 6 Monaten PLEITE. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden zwar eingestellt und es kam auch nie zu einer Gerichtsverhandlung, aber mein Ruf war endgültig ruiniert.

    Es drei Jahre später nahm der Vater meines angeblichen Opfers mit mir Verbindung auf um sich bei mir zu entschuldigen und mir mitzuteilen, dass ihm seine Tochter gestanden habe alle Vorwürfe gegen mich waren völlig aus der Luft gegriffen. Die damals 17jährige wollte sich nur vor ihren Mitschülern "wichtig" machen. Meinem Beruf als Fahrlehrer habe ich nie wieder aufgenommen.

  • Ute Beyer
    February 23, 2018 um 1:40 pm

    Unfassbar! Falls die betroffene Frau oder ein anderes Opfer das liest, ein Tip: Opferentschädigung beantragen! Über den weißen Ring oder direkt beim LVR! Wenn man nicht mehr arbeiten kann, also ein schweres PTBS hat, dann Berentung und Berufschadensausgleich beantragen! Die versuchen zumindest das vom Täter zurück zu holen. Außerdem hat man Anspruch auf Kuren usw. Mein Mitgefühl!

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