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Folter-Prozess: Eklat wegen Facebook-Like

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Im Fall des Ruppichterother Ehepaars, das ein junge Frau gefangen gehalten und misshandelt haben soll, hat am Dienstag das 27-jährige Opfer im Prozess vor dem Bonner Landgericht ausgesagt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit schilderte sie dreieinhalb Stunden lang die Vorfälle. In einer Pause kam es zu einem Eklat. Foto: Der Prozess vor dem Bonner Landgericht [Nicolas Ottersbach]

Ursprünglich hatte die Anklage gegen das Ehepaar, neun Fälle aufgelistet, die von August 2013 bis Februar 2014 passiert sein sollen: Gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Zunächst soll das Ehepaar die Frau, die aus sozial schwierigen Verhältnissen stammt, aufgenommen und sich um sie gekümmert haben. Dann, so die Anklageschrift, folgte ein Martyrium: Sie soll geschlagen, missbraucht und vergewaltigt worden sein.

Der Ehemann verstarb im Oktober 2017, weshalb sich die 29-Jährige nun nur noch in zwei Punkten verantworten muss: gemeinschaftlicher schwerer sexueller Missbrauch mit ihrem Mann in einem Fall sowie schwerer sexueller Missbrauch, den sie alleine begangen haben soll. Die Frau soll laut Anklage dabei gewesen sein, als ihr Ehemann die damals 23-Jährige mit Gewalt dazu zwang, sich in die Badewanne zu setzen und sie sexuell missbrauchte. Ein zweites Mal soll die Angeklagte dies ohne ihren Mann getan haben.

Der Rechtsanwalt der Angeklagten, René Gülpen brachte während der Anhörung des mutmaßlichen Opfers an, dass sie auf Facebook den Erotikfilm „Fifty Shades of Grey“ geliked hatte. In einer kurzen Unterbrechung kam es dann zu einem Eklat. Die Schwester sowie eine Freundin der Angeklagten wollen sie gesehen haben, wie die 27-Jährige versucht habe, diese Angabe wieder zu löschen. Was aber nicht passiert war.

Nach der Pause wurde die Schwester der Angeklagten in den Zeugenstand gerufen und blieb bei ihren Beobachtungen. Die 23-Jährige erklärte darüber hinaus, dass sie fast täglich bei ihrer Schwester und ihrem Schwager gewesen sei. Sie habe keinerlei Verletzungen oder blaue Flecken bei der 27-Jährigen bemerkt.

Der Prozess wird voraussichtlich Anfang kommender Woche fortgesetzt.

Korrektur: Der Ehemann der Angeklagten ist im Oktober, nicht im Dezember 2017 verstorben.

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