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Tödliche Prügelattacke in Waldbröl: Lange Haftstrafen für die Täter

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Das Urteil ist gesprochen: Im Prozess um den Tod eines 40-jährigen Familienvaters aus Waldbröl haben alle vier Täter Haftstrafen bekommen. Das Bonner Landgericht sprach sie wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer tödlichen Schlägerei schuldig. Foto: Der Prozess vor dem Bonner Landgericht [Nicolas Ottersbach]

Die beiden Heranwachsenden (20 und 21 Jahre) bekamen mit vier und dreieinhalb Jahren Jugendstrafe die höchsten Strafen. Ein 23-jähriger Mittäter muss drei Jahre ins Gefängnis. Ein 35-Jähriger, der mit einem Schlag an dem brutalen Übergriff beteiligt gewesen war, bekam zweieinhalb Jahre Haft.

Am brutalsten war der Jüngste im Quartett, das am 1. September 2016 nahe dem Waldbröler Busbahnhof auf den Vater traf. Der Heranwachsende habe dem Mann "mit Wucht voll ins Gesicht geschlagen und mit beiden Fußsohlen mittig in den Rücken getreten. Es waren die finalen Schläge, die tödlich endeten", so Richter Volker Kunkel. Denn durch sie war der 40-Jährige, der selbst betrunken war, gestürzt und ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Asphalt gestürzt.

Dieses schwere Schädel-Hirn-Trauma sei tödlich und irreparabel gewesen, hieß es im Urteil. Ein grober Behandlungsfehler durch die Ärzte, was die Verteidigung als Verdacht äußerte, habe nach sorgfältigen Untersuchungen zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Neun Tage nach der Schlägerei war das Opfer im Klinikum Siegen gestorben.

Das Gericht hielt den vier Angeklagten zugute, dass der Familienvater, dem sie an dem Abend zufällig begegnet waren, sie wortstark beleidigt hatte. Allerdings hätten die Provokationen eine eine solch brutale Reaktion nicht gerechtfertigt.

Ursprünglich hatte das stark alkoholisierte Quartett an diesem Abend den Plan "Flüchtlinge zu klatschen". Tatsächlich hatten sie zunächst drei Asylbewerber, auf einer Bank im Ortszentrum von Waldbröl saßen, bedroht und auch mit Ziegelsteinen beworfen, ehe sie auf den Familienvater trafen.

Kommentare

  • Sven
    July 8, 2017 um 8:12 am

    ... von langen Haftstrafen würde ich nicht sprechen. Da wird sicherlich die Untersuchungshaft angerechnet und dann wird der erste - bei guter Führung - bald wieder in der Freiheit sein. Für mich nicht nachvollziehbar. Die wollten Leute verprügeln und haben damit auch schwere gesundheitliche Verletzung und sogar den Tod von Menschen in Kauf genommen. Das ist dann auch eingetreten. Ich verstehe die Justiz nicht. Solche Urteile haben eine Signalwirkung...

  • Bernd
    July 6, 2017 um 4:25 pm

    Die strafe ist doch lächerlich. die sind ja geplant losgezogen leute fertig zumachen. zählt ein Asylbewerber nicht zu den Menschen. schade sie hätten mal einen von den richtern mit Ziegelsteine bewerfen sollen. dann 15j haftstrafe.

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