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Fördermittel drohen zu verfallen

Baustopp an der Bröltalhalle sorgt für Monate Verzug

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Seit Wochen kommt die Sanierung der Bröltalhalle nicht voran. Grund sind Baumängel, die erst spät festgestellt wurden. Nun droht der komplette Sanierungsplan zu platzen. Im schlimmsten Fall müsste die Gemeinde Ruppichteroth die Kosten der Baumaßnahme übernehmen, weil Fördermittel verfallen. Foto: An der Bröltalhalle wird seit Wochen nicht gearbeitet. [Nicolas Ottersbach]

Als der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung im Dezember über den aktuellen Stand der Bröltalhallen-Sanierung informiert wurde, schlugen die Wogen hoch. Niemand hatte damit gerechnet, dass eines der größten Bauprojekte, das die Gemeinde jemals hatte, derart ins Stocken geraten könnte. Der Baustopp hielt zu diesem Zeitpunkt schon Wochen an. Und es kam noch viel schlimmer: Kosten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro könnten auf die sowieso klamme Gemeindekasse zurückfallen. Es kamen Forderungen auf, das Projekt zur „Chefsache“ von Bürgermeister Mario Loskill zu machen. Von der Verwaltung konnte auf die vielen Fragen, die die Ratsvertreter hatten, meist nur mit einem Schulterzucken geantwortet werden. Und auch mehr als einen Monat danach ist nicht genau klar, wie es weitergeht.

"Pfusch am Bau"

Auf die Frage „Wie konnte das passieren?“ will das Architekturbüro Ökozentrum NRW aus Hamm, das die Maßnahme geplant hat, auf Nachfrage von broeltal.de lieber nicht antworten. Die zuständige Architektin, die zwischenzeitlich im Urlaub und nicht erreichbar war, verweist schmallippig auf die Gemeinde Ruppichteroth. Dort hat sich Bürgermeister Loskill mittlerweile ein umfangreiches Bild gemacht. Der Grund für die Verzögerung seien demnach Mängel am Brandschutz, die noch aus der Zeit stammen, als die Halle vor rund 40 Jahren erbaut wurde. „Das war Pfusch am Bau“, sagt Loskill unverblümt. So habe man damals versäumt, das Stahlgerüst des Bauwerks mit eine speziellen feuerfesten Farbe zu streichen.

Wochenlanger Baustopp

Laut des Rhein-Sieg-Kreises, der als Behörde den Bau beaufsichtigt, ein gravierender Mangel. „Die Baugenehmigung zur Sanierung der Bröltalhalle beruht unter anderem auf einem Brandschutzgutachten, das die Gemeinde beauftragt hat. Die Vorgaben des Brandschutzgutachtens wurden nicht umgesetzt, sodass im Brandfall eine ausreichend lange Standsicherheit des Gebäudes zur Rettung von Personen nicht gewährleistet wäre“, erklärt Kreissprecherin Daniela Blumenthaler. Die Gemeinde habe daraufhin die Bautätigkeiten vorläufig einstellen lassen und dies dem Kreis gegenüber schriftlich erklärt. „Mit der Brandschutzstelle des Kreises wurde inzwischen eine Variante der Bauausführung abgestimmt. Sobald die neuen Unterlagen eingereicht werden, können die Bauarbeiten fortgesetzt werden.“ Prinzipiell sei kein Baustopp verhängt worden. „Sondern die Gemeinde hat Anfang November auf unser Anraten hin die Bauarbeiten vorläufig eingestellt.“

Warum ist das nicht vorher augefallen?

Warum ist das nicht vorher aufgefallen? „Diese Frage haben wir uns auch gestellt“, sagt Loskill. Für die Baumaßnahme sei nicht erforderlich gewesen, diesen Teil der Stahlkonstruktion genauer zu begutachten, weil in den alten Unterlagen der richtige Anstrich vermerkt gewesen sei. Folglich habe das Architekturbüro, dessen eigener Darstellung nach, den Mangel erst erkennen können, als die Verkleidungen abgetragen worden waren. Doch selbst bei privaten Haussanierungen ist es üblich, dass tragende Teile in der Planungsphase genau untersucht werden - unabhängig davon, was in alten Bauplänen steht. Wenn man Bestandsgebäude anpacke, käme es häufig zu Überraschungen, so Loskill. Das habe man auch bei anderen kommunalen Sanierungsprojekten erlebt, wie beispielsweise den Kindergärten. „Ich kann keinen elementaren Fehler beim Planungsbüro erkennen. Es ist nicht gut, dafür heute einen Schuldigen zu suchen. Das waren die ausführenden Firmen in den 1970er Jahren.“ Dennoch werde die Verwaltung prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen das Büro bestehen. „Es entstehen jetzt natürlich Mehrkosten.“

Drei bis sechs Monate Verzug

Das größte Problem ist jedoch der Zeitverzug. Die bereits komplett beauftragten Gewerke, die beispielsweise Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten erledigen sollten, konnten wegen des Baustopps ihre Arbeit im Inneren der Halle bisher nicht aufnehmen. Nach ersten Einschätzung wird sich die Bauzeit um drei bis sechs Monate nach hinten verschieben. Statt im September diesen Jahres wäre man also erst Ende oder gar im neuen Jahr fertig. Bis dahin könnten auch Vereine die Bröltalhalle nicht nutzen, was schon jetzt für Schwierigkeiten sorgt. So muss teilweise auf weit entfernte Hallen ausgewichen werden, weil die in der Gemeinde gerade in den Wintermonaten bereits belegt sind.

Förderung droht zu verfallen

Noch gravierender könnte sich die Verspätung auf die Fördermittel auswirken. Denn alleine die Hallensanierung wird mit 90 Prozent von EU und Land gefördert, was rund 2,4 Millionen Euro entspricht, das Gesamtprojekt hat ein Volumen von rund 5,2 Millionen Euro. Richten soll das nun ein Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraums, den die Gemeinde gestellt hat. In den kommenden Wochen soll sich klären, zu welchen Verzögerungen es kommen wird und ob die Verlängerung genehmigt wird.

Kommentare

  • Ralf Dohr
    January 26, 2022 um 6:25 pm

    Den ganzen Rotz abgerissen wäre die bessere Lösung gewesen. Wird sowieso doppelt so teuer.

    • Albert Solbach
      January 31, 2022 um 9:51 pm

      Auch dieses Desaster war vorauszusehen. Wie man überhaupt eine solche "Veranstaltungshalle" nur mit Treppenaufgängen, ohne Rollstuhltoilette und ohne Aufzug planen konnte, bleibt ein Rätsel. Ich habe Jahre als Behindertenbeauftragter der Gemeinde, den es offenbar nun nicht mehr gibt, obwohl die Kommunen über einen solchen verfügen sollen (§13 BGG NRW), für entsprechende Änderungen gekämpft. Jahre um Jahre. Man kann das auf das Baujahr abschieben, doch auch schon da waren bei genauer Betrachtung die Vorgaben vorhanden.

      Aber ja, wenn es um Barrierefreiheit geht, sind mögliche Mehrkosten wichtiger als Menschenrechte. Ebenso ist es mit dem barrierefreien ÖPNV. Ab dem 01.01.2022 sollten alle Bushaltestellen barrierefrei sein. So sagt es das zuständige Gesetz. Ich hatte als Behindertenbeauftragter den BM Mario Loskill ständig und immer wieder darauf hingewiesen. Der Erfolg: 0. In der Planung der maroden Hauptstraße in Winterscheid hatte ich alle Planungen und DIN-Normen mit dem Ing.-Büro besprochen. Was ist passiert? Die Gemeinde hat den völlig überfälligen und notwendigen Ausbau Jahr um Jahr verschoben, inkl. barrierefreier Haltestellen. Wenn ich, wie einige andere, darauf angewiesen wäre, mit Rollstuhl mit dem ÖPNV von Winterscheid zu fahren, wären wir verloren.

      Naja, die Anlieger werden "erfreut" sein, wenn sie irgendwann die viel höheren Kosten tragen müssen, weil die Gemeinde einer Fiktion aufgesessen ist. Die Änderung des PBefG war ja gerade aufgrund der UN-BRK 2008 erfolgt. Aber, wenn sich die Verantwortungsträger (hier: BM Loskill) dem entziehen, ja ... Neun Jahre Zeit, um die Voraussetzungen und gesetzlichen Vorgaben! zu erfüllen.

      Wer sind schon die Senioren und die mobilitäts eingeschränkten Bürger der Gemeinde Ruppichteroth (deren Stimme dann wieder bei der nächsten Wahl erwartet wird?) Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man 24 Std. lachen! Gottlob plant die neue Bundesregierung gegen alle Verantwortungsträger, die die gesetzlichen Vorgaben missachtet haben, Sanktionen. Ich stehe hier mit dem MDB, Stephanie Aeffner, ehemals Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Würtemberg, in Kontakt. Albert Solbach

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