www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Probleme beim Brandschutz

Bröltalhalle wird erst im März 2023 fertig

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Sanierung der Bröltalhalle wird statt im September 2022 erst im März 2023 abgeschlossen sein. Fraglich ist, ob diese sechsmonatige Verlängerung hätte verhindert werden können. Fördergelder werden wahrscheinlich nicht verfallen. Foto: Die Bröltalhalle in Ruppichteroth wird saniert [Nicolas Ottersbach]

Es stehen wieder die ersten Autos an der Bröltalhalle. Handwerker gehen ein und aus – so, wie es eigentlich durchgehend hätte sein sollen. Doch monatelang passierte auf Ruppichteroths teuerster Baustelle nichts, weder im Außen- noch im Innenbereich. Für beides hat Bürgermeister Mario Loskill Argumente. „Die Ausschachtungs- und Abdichtungsarbeiten am Jugendzentrum wurden in 2021 ausgeführt, solange es die Witterung zugelassen hat“, sagt er. Bei besserem Wetter würden sie weitergehen – durchgehenden Frost, der meist Tiefbauarbeiten verhindert, gab es in diesem Winter allerdings nicht. So wurden beispielsweise auch Straßenarbeiten im Gemeindegebiet umgesetzt.

Im Inneren blockierte laut Loskill seit dem 12. November ein Baustopp die Sanierung, der mittlerweile aufgehoben sei. Wie berichtet, ist der Grund ein Mangel am Brandschutz, der noch aus der Zeit stammt, als die Halle vor rund 40 Jahren erbaut wurde. „Das war Pfusch am Bau“, sagt Loskill dazu. So hätten die beauftragten Unternehmen damals versäumt, das Stahlgerüst des Bauwerks mit einer speziellen feuerfesten Farbe zu streichen. Dies sei vorher nicht aufgefallen. „Die im Rahmen der Voruntersuchungen erstellten Bauteilöffnungen sowie die Abstimmungen mit dem Brandschutzsachverständigen zur Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes haben keine Anhaltspunkte ergeben, welche die in der Ursprungsgenehmigung freigegebene feuerhemmende Ausführung der Tragkonstruktion in Frage gestellt haben“, erklärt Loskill. Erst nachdem alle Innenverkleidungen abgebaut waren, seien alle alten Anschlüsse und Konstruktionen sichtbar gewesen.

Verlängerung nicht zu verhindern

Laut des Rhein-Sieg-Kreises, der als Behörde den Bau beaufsichtigt, ein gravierender Mangel. Die Gemeinde habe die Bautätigkeiten vorläufig einstellen lassen und dies dem Kreis gegenüber schriftlich erklärt. „Prinzipiell wurde kein Baustopp verhängt, sondern die Gemeinde hat Anfang November auf unser Anraten hin die Bauarbeiten vorläufig eingestellt.“

Dass sich die Bauphase nun um ein halbes Jahr verlängert, ist laut der Gemeinde Ruppichteroth nicht zu verhindern. „Bei der Abfolge der Gewerke sind abgestimmte Reihenfolgen zu beachten. Daher können die eingetretenen Verzögerungen im Bauablauf nicht komplett aufgefangen werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Im Untergeschoss wird wieder gearbeitet

Dem Rhein-Sieg-Kreis liege ein aktualisiertes Brandschutzkonzept vor. Weitere nachgeforderte Unterlagen würden vom Architektenbüro Öko-Zentrum NRW zurzeit zusammengestellt. „Es sind zusätzliche Leistungen umzusetzen, wie zum Beispiel eine Brandschutzbeschichtung der Stahlkonstruktion, eine erweiterte Brandüberwachung und thermische Entlastung“, so die Gemeinde. Aktuell würden Ausschreibungsunterlagen erstellt. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten würden nun im Untergeschoss aufgenommen, in dem es keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen geben müsse.

Förderantrag wird wahrscheinlich verlängert

Mit der Verlängerung eines halben Jahres steht auch die Förderung der Sanierung auf der Kippe. Kosten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro könnten auf die sowieso klamme Gemeindekasse zurückfallen. Um das zu verhindern, hat die Gemeinde Ruppichteroth einen Antrag auf eine Förderverlängerung bei der Bezirksregierung gestellt.

Derzeit werde dieser Antrag bearbeitet, teilt die Bezirksregierung Köln mit. Nach erstem Eindruck dürfte eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes möglich sein. „Das Änderungsverfahren dürfte in den nächsten Tagen entscheidungsfähig sein und dann der entsprechende Bescheid gefertigt werden können“, erklärt Sprecher Dennis Heidel. Sollten jedoch Ausgaben über den bewilligten Zeitraum hinaus getätigt werden, müssten sie konsequenterweise als nicht förderfähig betrachtet werden. „Diese Mittel könnten dann nicht mehr abgerufen werden. Ob die bereits abgerufenen Mittel von der dann noch nicht fertig gestellten Baumaßnahme betroffen sein könnten und damit zurückgefordert werden müssten, muss im konkreten Fall geprüft werden“, erklärt Heidel.

Antrag auf Förderverlängerung schon im Oktober gestellt

Fragen wirft derzeit noch der genaue Ablauf der Sanierungsmaßnahme auf, zu denen sich Bürgermeister Mario Loskill in der Ratssitzung am 22. Februar äußern will. Unklar ist, seit wann die Gemeinde von den Brandschutzmängeln wusste und warum nicht schneller darauf reagiert wurde. Am 12. November 2021 wurden die Bauarbeiten eingestellt, aber bereits am 8. Oktober 2021 hatte die Kommune einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums bei der Bezirksregierung gestellt. Allerdings fehlten dabei Unterlagen, die erst am 26. Januar 2022, also fast vier Monate später, nachgereicht wurden.

Kommentare

  • Albert Solbach
    February 26, 2022 um 12:42 pm

    Das ganze ist ein Drama. Wie oft wurde diese einzige Veranstaltungshalle der Gemeinde Ruppichteroth saniert. Und da ist das niemandem aufgefallen? Wenn schon jetzt diese "Bröltalhalle" von Grund auf saniert wird, gibt DIN 18040-1 vor, dass Sporthallen sowie wie Kultureinrichtungen barrierefrei sein müssen. Auch im Bestandsbau führen wesentlich bauliche Veränderungen zu dieser Verpflichtung. Ich hoffe, dass ein Aufzug nun endlich vorgesehen ist. Die bisherige Lösung, von hinten durch die Küche ist nach allgemeiner Definition diskriminierend. Aber dies ist ja seit Jahren bekannt. Noch nicht einmal genügend DIN-gerechte Behindertenparkplätze sowie ein Hinweis am allgemeinen Parkplatz, dass sich der Behinderteneingang oben um die Halle rum befindet, gab es nicht. Einfach unglaublich. Ich hoffe sehr, dass sich dies jetzt alles zum Besseren ändert.

    Aber, wenn man sich die Verpflichtung der Kommunen in Bezug zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen (gesetzliche Verpflichtung ab dem 01.01.2022) ansieht, dann erkennt man, dass Barrierefreiheit in der Gemeinde Ruppichteroth nicht Ernst genommen wird. Ich hatte als Behindertenbeauftragter, der selbst im Rollstuhl sitzt, alles versucht und unternommen, die ersichtlichen Barrieren und die in den Köpfen der Verantwortlichen, abzubauen. Leider ohne wesentlichen Erfolg. Es gab Widerstand in der Verwaltungsführung. So wurde ich nicht als amtlich bestellter Behindertenbeauftragter am Anfang in die Planungen der Freizeitanlage Schönenberg eingebunden. Erst auf massive Ansprache meinerseits erfolgte dies, nachdem schon Bauarbeiten ausgeführt worden waren, die barrieretechnisch "unter aller Sau" waren. Diese Arbeiten hatte der BM Loskill ohne Rücksprache mit mir mit dem Bürgerverein abgestimmt. Weiter hatte es dann ein Jahr gedauert, bis die mir seinerzeit zugesagte Absenkung für Rollstuhlfahrer, Rollator etc. zu dieser Freizeitanlage von der Grundschule her, erfolgt ist. Dutzende Beispiele könnten folgen. Seit meinem Ausscheiden aus diesem Amt hat offensichtlich weder die Politik noch der BM einen Behindertenbeauftragten bestellt, obwohl dies im BGG NRW bestimmt ist. Einfach peinlich.

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
Kfz Gutachter Rühlmann
Honscheid Glas Fenstertechnik
Zimmerei Rosauer