www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Vergabe des Rhein-Sieg-Kreises

Falck besetzt weiterhin Rettungswachen in Ruppichteroth und Much

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Rettungswachen in Ruppichteroth und Much werden auch in den kommenden Jahren von der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH besetzt. Das Vergabeverfahren des Rhein-Sieg-Kreises dazu ist abgeschlossen. Foto: Zwei Rettungswagen im Einsatz [Nicolas Ottersbach]

Rettungsdienstliche Leistungen müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben und vergeben werden. Daher wurde die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen für die zehn Rettungswachen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises – dies sind Bornheim, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Wachtberg und Windeck – nun europaweit ausgeschrieben.

Jüngst entschieden die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in nicht-öffentlicher Sitzung über die Vergabe. Zuvor berieten sie mit den Mitgliedern des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz. Demnach werden folgende Vergaben getroffen:

  • Rettungswache Neunkirchen-Seelscheid - Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen
  • Rettungswachen Much und Ruppichteroth - Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH
  • Rettungswachen Eitorf und Windeck - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
  • Rettungswache Sankt Augustin - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
  • Rettungswache Rheinbach - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
  • Rettungswache Bornheim - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
  • Rettungswache Swisttal - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
  • Rettungswache Wachtberg - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH

Die aktuellen öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Anbietern der rettungsdienstlichen Leistungen laufen zum 31. Januar 2024 aus. Deshalb musste sie EU-weit neu ausgeschrieben werden. Die neuen Verträge über die rettungsdienstlichen Leistungen gelten ab dem 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2027; diese können noch zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Gleichzeitig sehen die Verträge eine etwaige Anpassung an den neu zu beschließenden Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) des Rhein-Sieg-Kreises vor. Auch dieser, so sieht es das Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen vor, soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Noch kein Kommentar vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
IWK Waldbröl
Krischker Haustechnk
Eymold GmbH