Die Rettungswachen in Ruppichteroth und Much werden auch in den kommenden Jahren von der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH besetzt. Das Vergabeverfahren des Rhein-Sieg-Kreises dazu ist abgeschlossen. Foto: Zwei Rettungswagen im Einsatz [Nicolas Ottersbach]
Rettungsdienstliche Leistungen müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben und vergeben werden. Daher wurde die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen für die zehn Rettungswachen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises – dies sind Bornheim, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Wachtberg und Windeck – nun europaweit ausgeschrieben.
Jüngst entschieden die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in nicht-öffentlicher Sitzung über die Vergabe. Zuvor berieten sie mit den Mitgliedern des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz. Demnach werden folgende Vergaben getroffen:
- Rettungswache Neunkirchen-Seelscheid - Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen
- Rettungswachen Much und Ruppichteroth - Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH
- Rettungswachen Eitorf und Windeck - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
- Rettungswache Sankt Augustin - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
- Rettungswache Rheinbach - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
- Rettungswache Bornheim - Malteser Hilfsdienst e. V. NRW
- Rettungswache Swisttal - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
- Rettungswache Wachtberg - Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
Die aktuellen öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Anbietern der rettungsdienstlichen Leistungen laufen zum 31. Januar 2024 aus. Deshalb musste sie EU-weit neu ausgeschrieben werden. Die neuen Verträge über die rettungsdienstlichen Leistungen gelten ab dem 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2027; diese können noch zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Gleichzeitig sehen die Verträge eine etwaige Anpassung an den neu zu beschließenden Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) des Rhein-Sieg-Kreises vor. Auch dieser, so sieht es das Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen vor, soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
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