Das Verfahren zur Inobhutnahme Jugendlicher von 14-18 Jahren für die acht Gemeinden Ruppichteroth, Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Swisttal, Wachtberg und Windeck ist neu geregelt. "Mit unseren Kooperationspartnern können wir auch außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes…
Wirtschaft/Politik | 17. April 2012