Wer sich schon immer gefragt hat, welche gesetzlichen Regelungen für Rasenmäher & Co. gelten, erhält nun einen Leitfaden durch den Wildwuchs der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Demnach dürfen Freischneider, Grastrimmer, Laubsauger und Laubbläser ausschließlich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr betrieben werden. Mit Rasenmähern wird es gesondert gehandhabt, ihre Benutzung ist Werktags von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Der…
Wirtschaft/Politik | 29. August 2008