Wenn der Frühling kommt, wird der Garten für den Sommer fit gemacht. Dazu zählt auch der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen. Deshalb macht das Amt für Natur- und Landschaftsschutz darauf aufmerksam, dass seit dem 1. März die Schonzeit für Hecken und Gebüsche beginnt. Bis zum 30. September dürfen die dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Grund ist, dass sie den heimischen Vögel, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien…
Magazin | 04. März 2013