Ab dem 13. Januar gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Mit der Änderung gilt auch in der Gastronomie die 2G-Plus-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, keinen tagesaktuellen Test.
Magazin | 13. Januar 2022